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Honorare & Gebühren

Anwaltshonorar

 

Das Anwaltshonorar bestimmt sich grundsätzlich aufgrund einer Honorar-vereinbarung zwischen Anwalt und Klientschaft. Dabei kommt in der Regel ein Stundenansatz von CHF 250.00 zuzüglich Mehrwertsteuer und Auslagen zur Anwendung. In Prozessfällen gelangt die Tarifordnung für Advokaten des Kantons Basellandschaft zur Anwendung.

Finden Sie unten das File: Tarifordnung für Anwälte und Anwältinnen Baselland

Notariatsgebühren

 

Die Notariatsgebühren bestimmen sich nach der Verordnung über die Notariatsgebühren. Soweit dabei keine festen Gebührenansätze festgelegt worden sind, gilt ein Stundenansatz zwischen CHF 180.00 bis CHF 260.00 zuzüglich Mehrwertsteuer und Auslagen. Für bestimmte Geschäfte gilt ein Rahmentarif (z.B. Ehe- und Erbverträge, Gesellschaftgründungen und Handänderungsverträge), wobei auch innerhalb der Rahmentarife nach Stundenaufwand abgerechnet wird.

Finden Sie unten das File: Preisbekanntgabe Notariat Reich Fürstenberger

Grundbuchgebühren

 

Die Grundbuchgebühren sind das Entgeld für die Tätigkeiten des Grund-buchamtes. Diese werden gestützt auf die Verordnung über die Gebühren zum Zivilrecht erhoben (GebV). Siehe insb. § 16 GebV.

Finden Sie unten das File GebV mit den Details.

Gerichtskosten

 

Die Gerichtskosten bestimmen sich nach der Verordnung über die Gebühren der Gerichte (GebT).

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